Mapa topográfico Seelingstädt
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Ein geplanter Windpark in der Nähe des Ortsteils Chursdorf mit zehn Windrädern von 150 Meter Höhe in nur 200 Meter Entfernung von der Landesgrenze zu Sachsen wurde im Oktober 2009 durch das Landesverwaltungsamt Thüringen nicht genehmigt. Das Amt sah darin eine zu starke Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutz, Denkmalschutz, Fremdenverkehr und Erholung auf der sächsischen Seite. Der 1. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in Weimar hat mit einem am 8. April 2014 verkündeten Urteil festgestellt, dass der Regionalplan Ostthüringen unwirksam ist, soweit er Vorranggebiete für Windenergie festlegt und gleichzeitig vorsieht, dass außerhalb dieser Vorranggebiete größere (sog. raumbedeutsame) Windenergieanlagen nicht zulässig sind.